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m evangelischen Religionsunterricht soll bei den Schüler*innen ein Horizont des Weltverstehens eröffnet werden, der für den individuellen Prozess der Identitätsbildung und für die Verständigung über gesellschaftliche Grundorientierungen unverzichtbar ist. Ziel ist die Ausbildung einer religiösen Identität.

In einer dialogischen Auseinandersetzung mit existentiellen Grundfragen wird Religion neben dem evangelischen Schwerpunkt in ihren vielfältigen Formen betrachtet. Dabei werden die persönlichen Glaubensüberzeugungen der Schüler*innen geachtet. Der Religionsunterricht thematisiert u.a. unterschiedliche Deutungen von Wirklichkeit und Lebensentwürfen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben im evangelischen Religionsunterricht die Kompetenz, wahrzunehmen, zu deuten, zu urteilen, zu gestalten und sich mit anderen zu verständigen.

Sie eignen sich ein grundlegendes Repertoire fachlicher Methoden an, das ihnen ermöglicht, in angemessener Weise und zunehmend selbstständig mit religiösen Phänomenen umzugehen.

Darüber hinaus trägt insbesondere auch der Religionsunterricht (…) zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur kulturellen Mitgestaltung sowie zum interkulturellen Verständnis bei. ( Kernlehrplan Ev. Religionslehre für das Gymnasium in NRW S. 10)

In der gymnasialen Oberstufe sind die Themenbereiche – zumindest für die Qualifikationsphase – im Rahmen des Zentralabiturs weitgehend vorgegeben und können im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen auf folgender Internetseite eingesehen werden:


https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?
fach=26